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AGB und Besondere Charterbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen

I. Mietgegenstand - Der Vermieter überlässt dem Mieter ein verkehrssicheres, gebrauchstaugliches, haftpflicht- und kaskoversichertes Boot nebst Zubehör in einem beanstandungsfreien Zustand zum vorübergehenden Gebrauch.

II. Anmietung - Die Benutzung der Boote erfolgt auf Risiko des Mieters. Für die Anmietung eines Bootes ist ein gültiger Personalausweis vorzulegen.

III. Mietpreis - Chartergebühren sind entsprechend der Buchungsbestätigung im Voraus zu entrichten. Die Kaution ist in bar zu hinterlegen. Kostenpflichtige Zusatzleistungen müssen schriftlich vereinbart werden

IV. Führungsberechtigung; Obhutspflicht - Das Boot darf nur vom Mieter oder unter dessen Aufsicht geführt werden. Der Mieter hat das Handeln Dritter auf dem Boot wie eigenes zu vertreten. Der Mieter hat das Boot sorgsam zu behandeln, sorgfältig zu sichern und nach Kräften vor Schäden zu bewahren. Es ist ihm untersagt, das Boot zu Wettfahrtveranstaltungen, Testzwecken, gewerblichen Güter- oder Personenverkehr oder zu anderen, als der seiner Freizeitgestaltung dienenden Zwecken zu nutzen.

V. Haftung, Anzeigepflicht - Bei Schäden in der Verantwortung des Mieters haftet dieser für Vorsatz und grob fahrlässiges Verschulden sowie unter dem Einfluss von Alkoholmissbrauch. Bei Verlust oder Beschädigung haftet der Kunde in Höhe des Wiederbeschaffungswertes einschließlich der damit verbundenen Kosten. Über Unfälle und Schäden am Boot hat der Mieter den Vermieter zu informieren.

VI. Bootsrückgabe - Das Boot ist zur vereinbarten Zeit am vereinbarten Ort persönlich zurückzugeben. Wird der Rückgabezeitpunkt überschritten, haftet der Mieter in voller Höhe der entsprechenden Stunden- oder Tagessätze. Bei Beschädigungen wird ein Protokoll erstellt. Der Mieter haftet auch über die hinterlegte Kaution hinaus.

VII. Vorbestellungen / Buchung - Vorbestellungen sind möglich, sofern Boote verfügbar sind. Bei Vorbestellung ist eine Anzahlung zu entrichten. Die Mietdauer schließt Verspätungen des Mieters ein. Buchungstermine sind von der Verfügbarkeit abhängig und erst mit der Buchungsbestätigung gültig sowie mit der Anzahlung des Mieters verbindlich.

VIII. Schlußbestimmung - Mündliche Abreden wurden nicht getroffen. Abweichungen vom Vertrag (AGB) bedürfen der Schriftform. Sollten einzelne Formulierungen unwirksam sein oder werden, werden die übrigen Bestimmungen davon nicht berührt. Gerichtsstand ist der Sitz des Unternehmens. siehe auch:

Besondere Charterbedingungen

Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen und diese Besonderen Charterbedingungen sind Bestandteil des Mietvertrages.

Die ausgehändigten Unterlagen (Bordbuch, Wasserkarten) entbinden den Mieter nicht von seiner Verantwortung als Schiffsführer. Dies gilt gleichermaßen für die Einweisung. Als Fahrtgebiet sind die deutschen Binnengewässer vereinbart.

Die beschriebene Beschaffenheit des Bootes und seiner Ausrüstung ist unverbindlich und nur als Sache Vertragsbestandteil. Mit der Übergabe wird die Beschaffenheit als vertragserfüllend anerkannt. Zahlungen sind gemäß Buchungsbestätigung zu leisten, andernfalls entfällt der Mietanspruch. Stornierungen sind bis 8 Wochen vor dem Chartertermin für den Mieter kostenfrei. Bei Storno bis 6 Wochen vor Reiseantritt sind 30% des Mietpreises (=Anzahlung) als Gebühr zu leisten; bei Storno von weniger als 6 Wochen die volle Mietgebühr, es sei denn, das Boot kann anderweitig vermietet werden; in diesem Fall sind lediglich 60,00 Euro Bearbeitungsgebühr fällig. Eine Reiserücktrittsversicherung wird empfohlen.

Kann das Boot wegen unvorhergesehener Ereignisse nicht zur Verfügung gestellt werden, erhält der Mieter die gezahlte Summe vollständig zurück, weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen.

Der Vercharterer ist nicht verantwortlich für Einschränkungen der Schifffahrt, Hoch- oder Niedrigwasser, Streiks oder ähnliches. Dass Boot ist Haftpflicht- und Vollkaskoversichert mit 500,00 Euro Selbstbeteiligung. Diese ist als Kaution bar zu hinterlegen. Kann ein Schaden nicht bei Rückgabe der Yacht abgerechnet werden, wird die Kaution bis zur Abrechnung einbehalten. Grobe Fahrlässigkeit (z.B. Alkoholmissbrauch) kann den Verlust des Versicherungsschutzes nach sich ziehen; in diesem Fall haftet der Mieter über die Kaution hinaus für die volle Schadenshöhe.

Bei Unbeweglichkeit der Yacht von weniger als 24 Stunden oder einer eingeschränkten, aber zumutbaren Gebrauchsfähigkeit der Mietsache besteht kein Ersatzanspruch an den Vermieter. Für Schäden und Verluste an persönlichen Gegenständen von Mieter und Mitfahrern besteht keine Versicherung oder Haftung des Vermieters. Sind Mieter und Schiffsführer nicht identisch, haften beide gesamtschuldnerisch, auch für Einnahmeverluste durch fahrlässig verschuldete Unverfügbarkeit der Yacht (Havarie). Wir empfehlen den Abschluss einer Skipperhaftpflicht.

Unfälle, Havarien und Defekte jeglicher Art sind dem Vermieter unverzüglich zu melden. Die Weiterfahrt nach einer Grundberührung ist strengstens untersagt.

Die Übergabe und Rücknahme des Bootes erfolgt verbindlich zur vereinbarten Zeit am vereinbarten Ort. Ein Protokoll ist anzufertigen und von beiden Parteien zu unterschreiben. Mietausfälle durch verzögerte Rückgabe werden unmittelbar von der Kaution einbehalten. Haustiere an Bord sind nur nach Absprache (u.U. höhere Reinigungskosten) erlaubt. Das Boot ist aufgeräumt, ohne Müll und Unrat zur Rückgabe bereitzuhalten. Ein beanstandungsfreies Übergabeprotokoll ist die Voraussetzung zur Rückzahlung der hinterlegten Kaution.